Gesellschaft mit variablem Kapital in Bulgarien – Vorteile und Komfort für Unternehmen
Unternehmer in Bulgarien können jetzt eine neue Gesellschaftsform eintragen lassen – die Gesellschaft mit variablem Kapital (GvK). Von ihren Merkmalen her ist sie eine Mischung aus AG und GmbH (mehr über die verschiedenen Gesellschaftsformen erfahren Sie in unserem Artikel „Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen in Bulgarien“.
Das Hauptziel der GvK ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups und Investoren, die eine dynamischere und bequemere Struktur suchen, die Arbeit zu erleichtern. Anders als eine GmbH kann eine GvK von einem Geschäftsführer oder einem Vorstand geleitet werden, und das Kapital kann ohne Anmeldung zum Handelsregister erhöht und herabgesetzt werden.
Natürlich gibt es Einschränkungen – eine GvK kann nur ein Unternehmen sein, das durchschnittlich weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Jahresumsatz und/oder Bilanzsumme 2.045.167,52 € (umgerechnet 4.000.000 BGN) nicht übersteigt.
Der Betrag ist zum offiziellen Kurs von 1,95583 BGN für 1 € umgerechnet (Gesetz über die Einführung des Euro in Bulgarien, Art. 12–13).
Fazit
Die Einführung der Gesellschaften mit variablem Kapital in Bulgarien ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des bulgarischen Handelsrechts. Diese Rechtsform bietet Flexibilität, Sicherheit und einfacheren Zugang zu Kapital und macht das bulgarische Geschäftsumfeld für Unternehmer und Investoren attraktiver.
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