Umsatzsteuerregistrierung Bulgarien 2026: Schwelle 51.130 € und Fristen

Die Umsatzsteuerregistrierung ist Pflicht, sobald der steuerpflichtige Umsatz einer Gesellschaft in einem Kalenderjahr 51.130 € übersteigt – der Antrag ist innerhalb von 7 Tagen zu stellen. Freiwillig können Sie sich jederzeit registrieren, auch zusammen mit der Gründung der Gesellschaft. Wir reichen den Antrag ein und begleiten das Verfahren für Sie.

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Umsatzsteuerregistrierung oder -abmeldung: 0 € bis 200 €, je nach Fall.

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Wann sie Pflicht ist

Nach der Registrierung

Ausführlicher Leitfaden zur Umsatzsteuerregistrierung

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Schwelle für die Umsatzsteuerregistrierung in Bulgarien 2026?

51.130 € steuerpflichtiger Umsatz in einem Kalenderjahr. Die Zählung beginnt jedes Jahr am 1. Januar neu.

Wie viel Zeit habe ich für die Registrierung?

7 Tage ab Überschreiten der Schwelle. Die Registrierung wirkt ab dem Tag nach dem Überschreiten.

Kann ich mich freiwillig registrieren?

Ja, jederzeit – sogar bei der Eintragung der Gesellschaft, im selben Antrag.

Was kostet die Umsatzsteuerregistrierung?

0 € bis 200 €, je nach Fall. Die monatlichen Erklärungen danach sind in unseren Tarifen für umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften enthalten.

Quellen: Umsatzsteuergesetz (ЗДДС) (Art. 96, 99, 100, 125), НАП. Stand: 6. Oktober 2026.

Sie nähern sich der Schwelle oder möchten sich freiwillig registrieren? Schreiben Sie uns, und wir reichen den Antrag für Sie ein.

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